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Anliegen

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) ist eine starke Gemeinschaft mit bundesweit rund 560 000 Mitgliedern. Ein dichtes Netz von 2 300 Orts- und Kreisverbänden garantiert unseren Mitgliedern eine fundierte und gute Betreuung vor Ort. Unsere Sozialberaterinnen und Sozialberater, Volljuristinnen und Volljuristen vertreten Sie vor den Sozial- und Landessozialgerichten sowie vor dem Bundessozialgericht.

Wir übernehmen für Sie die fachgerechte Antragstellung auf Leistungen bei:

  • Versorgungsämtern
  • Renten- und Unfallversicherungsträgern
  • Kranken- und Pflegekassen
  • Bundesagenturen für Arbeit
  • Sozialhilfeträgern

Wir sind Ihr Partner in sozialen Fragen! Werden Sie Mitglied in einem Sozialverband, der hilft!

Beratung

Eine gute Beratung unserer Mitglieder ist uns sehr wichtig.

Ein falscher Antrag, etwa ein Rentenantrag zur Unzeit oder ohne ausreichenden Versicherungsschutz, kann Ihren Anspruch auf andere Sozialleistungen negativ beeinflussen oder gänzlich vernichten. Häufig ist auch die Rente sehr niedrig, der Anspruch auf Arbeitslosengeld jedoch wesentlich höher. Die dann noch gezahlten Pflichtbeiträge aus dem Arbeitslosengeld können die Rente erhöhen.

Unsere erste Aufgabe ist es, diese Fragen im Interesse unserer Mitglieder zu sondieren. Im Übrigen bringt die Flut der neuen Gesetze mit sich, dass fast kein Antrag mehr ohne kompetenten rechtlichen Beistand gestellt werden kann.

Sozialgerichtliche Vertretung

Wenn Versicherungsträger Leistungen ablehnen, vertreten wir unsere Mitglieder im Widerspruchs-, im Klage- und im Berufungsverfahren.

Wir beobachten zum Beispiel immer häufiger unberechtigte Ablehnungen von Rentenansprüchen. Auch schiebt die Krankenversicherung Arbeitsunfähige oft zu Unrecht in die Arbeitslosenversicherung ab. Bei der Sozialhilfe und bei Hartz IV nehmen die Schwierigkeiten ebenfalls zu: Leistungen werden verspätet gezahlt oder vorenthalten. Außerdem führen die Pflegeversicherung und die Grundsicherung derzeit vermehrt zu Konflikten.

Neben der Beratung ist unsere Aufgabe daher die energische sozialgerichtliche Vertretung, um Versicherungsträger beispielsweise mit einer Untätigkeitsklage zum Handeln zu bewegen.