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Sozialverband Deutschland
Landesverband Nordrhein-Westfalen
Landesverband Nordrhein-Westfalen

Pressemitteilung vom 20.02.09

Kampagne "alle inklusive! Die neue UN-Konvention"

Fachkonferenz zum Thema Rehabilitation und berufliche Teilhabe für Menschen mit Behinderungen am 27. Februar, Köln

Für Menschen mit Behinderungen muss die volle Teilnahme an allen Bereichen des Lebens uneingeschränkt möglich sein. Sie sollen ein Leben gleichberechtigt mit anderen führen und über ein Höchstmaß an Selbstbestimmung verfügen. Außerdem muss es einen inklusiven Arbeitsmarkt geben - um das Recht auf Arbeit zu gewährleisten. Dies fordert die UN-Behindertenrechtskonvention, die in Deutschland voraussichtlich Ende März in Kraft tritt. Im Rahmen einer Fachkonferenz zur Rehabilitation und beruflichen Teilhabe für Menschen mit Behinderungen soll der gesetzgeberische Handlungsbedarf ermittelt werden, damit die Anforderungen der Konvention erfüllt werden können.

Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, lädt gemeinsam mit dem Sozialverband Deutschland (SoVD), dem SoVD-Landesverband Nordrhein-Westfalen, der BAG SELBSTHILFE und der LAG SELBSTHILFE NRW, ein:

Fachkonferenz "alle inklusive! Die neue UN-Konvention und Rehabilitation und berufliche Teilhabe für Menschen mit Behinderungen"

am Freitag, dem 27. Februar 2009

9.30 Uhr bis 17 Uhr

Landschaftsverband Rheinland (LVR)

Hermann-Pünder-Straße 1

50679 Köln

9.30 Uhr Offizielle Begrüßung, anschließend Fototermin und Interviewmöglichkeit

Als Gesprächspartner stehen Ihnen unter anderem die Behindertenbeauftragte Karin Evers-Meyer, Angelika Winkler vom SoVD-Landesverband NRW sowie Geesken Wörmann von der LAG SELBSTHILFE NRW zur Verfügung.

Die Konferenz ist Teil der Kampagne "alle inklusive! Die neue UN-Konvention" der Behindertenbeauftragten. Gemeinsam mit den Behindertenverbänden im Deutschen Behindertenrat diskutiert sie auf insgesamt acht Fachkonferenzen bundesweit die gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen, die in Deutschland notwendig sind, um die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zu erfüllen. Diese ist weltweit das erste Menschenrechtsabkommen über die Rechte behinderter Menschen.

Weitere Informationen zur Kampagne und zur Fachkonferenz finden Sie unter:

www.behindertenbeauftragte.de/alle-inklusive