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Sozialverband Deutschland
Landesverband Nordrhein-Westfalen
Landesverband Nordrhein-Westfalen

Öffentliches Verfahrensverzeichnis

1.) Verantwortliche Stelle:

SoVD Nordrhein-Westfalen e.V.

2.) Vertretungsberechtigt

2.1     Vorstand (nach § 26 BGB):

  1. Franz Schrewe (Landesvorsitzender)
  2. Gerda Müller (2. Landesvorsitzende)
  3. Helmut Etzkorn (2. Landesvorsitzender)
  4. Klaus Kienemann (Landesschatzmeister)
  5. Jutta König (Landesfrauensprecherin)
  6. Norbert Tigges (Landesschriftführer)

2.2     Geschäftsführung:

Landesgeschäftsführer: Markus Gerdes

3.) Anschrift der verantwortlichen Stelle:

SoVD Nordrhein-Westfalen e.V.
Erkrather Str. 343
40231 Düsseldorf
Tel. 0211-38603-0
Fax: 0211-/3821-75
E-Mail: info@sovd-nrw.de
AG Düsseldorf VR 10365 

4.) Zweckbestimmung der automatischen Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung personenbezogener Daten

§ 3 der Satzung des SoVD Nordrhein-Westfalen e. V. : 

Zweck und Ziel 

1. Der SoVD NRW verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des SoVD NRW ist die Förderung
- der Altersfürsorge für Rentner/-innen der gesetzlichen Sozialversicherung,
- von Patient/-en/-innen,
- der sozialen Inklusion, insbesondere der umfassenden gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen,
- der Hilfe und Fürsorge für: Hinterbliebene, Kriegs- und Wehrdienstopfer, Arbeitsunfallverletzte, Opfer
von Gewalttaten, Sozialhilfeempfänger/-innen und, Bezieher/-innen von Grundsicherungsleistungen,
- von Familien und Alleinerziehenden, Kindern und Jugendlichen. 

Der SoVD NRW setzt sich für die Stärkung des Sozialstaats ein, um ein Höchstmaß an sozialer Gerechtigkeit zu erreichen. Der alle Mitglieder berührende und verbindende Vereinszweck hat das einheitliche und gemeinsame Ziel, entschädigungs-, sozialversicherungs- und sozialhilferechtliche Leistungen und Rechte, die den von dem aufgeführten Personenkreis ideell und materiell erbrachten Vorleistungen und einem dem Grad der Behinderung entsprechenden Nachteilsausgleich gerecht werden, durchzusetzen. 

Der SoVD NRW setzt sich ein für die Gleichstellung von Männern und Frauen auch unter Anwendung von Gender Mainstreaming.

Der SoVD NRW tritt Entwicklungen zum Anstieg von Armut entgegen. 

Der SoVD NRW tritt ein für die Verwirklichung eines sozialen Europas. 

Der SoVD NRW setzt sich ein für die Erhaltung des Friedens und unterstützt Maßnahmen, die geeignet sind, Kriege zu verhindern. 

5.)    Betroffene Personengruppen, Daten bzw. Datenkategorien

  • Mitgliederdaten
  • Mitarbeiterdaten
  • Lieferantendaten
  • Daten Dritter, z.B. Kontaktdaten von Medienpartnern oder Interessenten 

6.) Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können,

  •  Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften (z.B. Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaften, Sozialgerichte, Finanzbehörden).
  • Externe Auftragnehmer und Auftraggeber gem. § 11 BDSG
  • Externe Stellen und interne Abteilungen zur Erfüllung der unter Punkt 4. genannten Zwecke 

7.) Regelfristen für die Löschung der Daten

Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf der Fristen werden die entsprechenden Daten regelmäßig gelöscht. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die oben genannten Zwecke entfallen.

8.) Übermittlung in Drittstaaten

Eine Übermittlung der personenbezogenen Daten in Drittstaaten ist nicht geplant.

Vorstand                            Geschäftsführer

Düsseldorf, 15.08.2011