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Sozialverband Deutschland
Landesverband Nordrhein-Westfalen
Landesverband Nordrhein-Westfalen

Pressemitteilung vom 17.03.09

Konjunkturpaket II: Geld zur Gestaltung eines barrierefreien NRW nutzen

Aus Anlass der heutigen Anhörung zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes („Konjunkturpaket II“) in NRW erklärt die 2. Landesvorsitzende des SoVD NRW, Angelika Winkler:

„Nach Auffassung des Sozialverband Deutschland, Landesverband NRW, zählt die Gestaltung einer barrierefreien Lebenswelt zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben überhaupt. Die 2,8 Milliarden Euro, die in NRW für Investitionen in den Bereichen Bildung und Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden, sollten deshalb nur mit der Auflage vergeben werden, dass bei den Investitionen auch Barrierefreiheit hergestellt wird. Nach unserem Verständnis folgt dies auch aus der bundesgesetzlichen Vorgabe, dass nur dann Investitionen zulässig sind, wenn sie angesichts der demografischen Veränderungen auch langfristig nutzbar sind. Insbesondere sind Land und Kommunen durch die UN-Behindertenrechtskonvention in der Pflicht, für barrierefreie Bildungseinrichtungen zu sorgen. In jedem Fall muss verhindert werden, dass mit den Fördermitteln neue Barrieren geschaffen werden, die in Zukunft nur mit großen Kosten wieder beseitigt werden können.

Fakt ist: Bauliche Hürden und Hindernisse erschweren die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in vielen Lebensbereichen erheblich. Barrierefreiheit ist die Voraussetzung für Teilhabe; und sie kommt allen Menschen zugute: Sie nützt Menschen mit Mobilitäts- und Sinnesbeeinträchtigung ebenso wie Eltern mit kleinen Kindern oder Menschen mit Traglasten.“