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Sozialverband Deutschland
Landesverband Nordrhein-Westfalen
Landesverband Nordrhein-Westfalen

Pressemitteilung vom 20.05.09

Behinderte Kinder haben Recht auf gemeinsamen Unterricht an Regelschulen

Aus Anlass der heutigen Anhörung im Landtag zum gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung erklärt Angelika Winkler, 2. Landesvorsitzende des Sozialverband Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen (SoVD NRW):

„Das bestehende Bildungssystem grenzt sozial benachteiligte und behinderte Kinder massiv aus. Derzeit gibt es in NRW 127.000 Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf – davon haben 31.000 eine Behinderung. Aber nur eines von zehn dieser Kinder besucht eine allgemeine Schule. Der SoVD NRW stellt klar: Nach der UN-Konvention haben alle Kinder ein Recht auf inklusive (das heißt alle einbeziehende) Bildung. Der besondere Förder- und Unterstützungsbedarf muss zu den Kindern an die Regelschule kommen und nicht umgekehrt.

Der gemeinsame Schulbesuch muss die Regel und darf nicht länger die Ausnahme sein. Alle Schulen müssen barrierefrei und mit den personellen Ressourcen für den gemeinsamen Unterricht ausgestattet werden. Der Sozialverband Deutschland fordert außerdem ein Wahlrecht für die Eltern. Ihr Rechtsanspruch auf gemeinsamen Unterricht für ihr Kind muss gesetzlich verankert werden. Dieser Rechtsanspruch darf auch nicht mit Verweis auf mangelnde Ressourcen ausgehebelt werden.“