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Sozialverband Deutschland
Landesverband Nordrhein-Westfalen
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Pressemitteilung vom 14.07.10

SoVD NRW: Koalitionsvertrag ist Schritt in die richtige Richtung

Zum Koalitionsvertrag zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Nordrhein-Westfalen erklärt Gerda Bertram, 1. Landesvorsitzende des SoVD NRW:

„Der Koalitionsvertrag enthält eine erfreuliche Anzahl von Schritten in die richtige Richtung. Mit der Abschaffung der Studiengebühren, der Einführung eines Sozialtickets und der Stärkung der Frauenhäuser greift der Koalitionsvertrag eine ganze Reihe von Forderungen auf, die der SoVD NRW im Vorfeld der Wahl gegenüber der Politik geäußert hat. In vielen Punkten müssen diesen ersten Schritten jedoch weitere folgen.“

„Im Bildungsbereich hätten wir uns ein mutigeres Voranschreiten gewünscht. Wir freuen uns, dass die kostenfreie Gewährung des Menschenrechtes der Bildung von der Kita bis zur Hochschule von der nun zu bildenden Landesregierung zum Ziel erklärt wird. Bezüglich eines inklusiven Schulsystems bleiben die Pläne jedoch zu zögerlich!“

Handlungsleitend müsse die UN-Behindertenrechtskonvention mit dem Ziel einer inklusiven, barrierefreien Schule sein, in der alle Kinder gemeinsam bis zur 10. Klasse lernen. Bertram: „Wir können uns die Selektivität des bestehenden Schulsystems nicht länger leisten, die sozial schwache und Kinder mit Behinderungen benachteiligt.“ Der angekündigte Inklusionsplan sei zu begrüßen, so Bertram, der SoVD NRW werde dessen Erarbeitung jedoch unter Berücksichtigung des Ziels „Eine Schule für alle“ kritisch begleiten.

Unterstützung sagte Bertram der zukünftigen Landesregierung für ihre arbeitsmarktpolitischen Pläne zu: „Unabhängig von ihrer Zusammensetzung stärken wir jeder Landesregierung, die sich für gute Arbeitsbedingungen, eine gerechte Entlohnung, gegen die Entgeltungleichheit zwischen Männern und Frauen, für eine gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsmarkt und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit einsetzt, den Rücken!“

Besonderes Augenmerk gelte der Landespolitik für pflegebedürftige Menschen. Auch hier habe man positiv zur Kenntnis genommen, dass langjährige Forderungen des SoVD NRW aufgegriffen worden seien. „Das Wunsch- und Wahlrecht der betroffenen Menschen muss maßgeblich sein. „Ambulant vor stationär“ entspricht dabei dem Wunsch des überwiegenden Teils der pflegebedürftigen Menschen“ so Gerda Bertram. Um den schon bestehenden Pflegefachkräftemangel zu bekämpfen, habe der SoVD NRW stets die vorgesehene Einführung der Umlagefinanzierung gefordert. Die gemachten Ankündigungen seien jedoch zu einem guten Teil noch mit Inhalt zu füllen: „Von Wunsch- und Wahlrecht kann nur dann die Rede sein, wenn die Betroffenen im Falle einer Heimunterbringung einen Rechtsanspruch auf ein Einzelzimmer haben. Die Privat- und Intimsphäre jedes Einzelnen muss geschützt werden!“

In den kommenden Wochen und Monaten gelte es nun, den guten Vorsätzen Taten folgen zu lassen. Hierzu bietet Bertram der neuen Landesregierung die kritische, aber konstruktive Mitarbeit des SoVD NRW an: „Wie schnell sich politische Vorhaben nach einem ersten Kassensturz in Wohlgefallen auflösen können, sehen wir derzeit in Berlin. Wir vom SoVD NRW werden jedoch nicht müde werden, daran zu erinnern, was das Ziel aller politischen Bemühungen sein muss: Eine gerechte Gesellschaft an der alle Menschen, unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, Krankheit oder sozialem Status gleichermaßen teilhaben können.“