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Sozialverband Deutschland
Landesverband Nordrhein-Westfalen
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Pressemitteilung vom 6.6.2012

Wohnraumförderung: Statt Kürzung Barrierefreiheit voranbringen

Mit großer Besorgnis haben der SoVD NRW (Sozialverband Deutschland) und die LAG Wohnberatung NRW die Diskussion um eine künftige Kürzung der Wohnraumförderung aufgenommen. Medienberichten zufolge gibt es in den Koalitionsverhandlungen von SPD und Grünen Überlegungen, die Mittel für die Wohnraumförderung von derzeit 850 Millionen Euro auf 450 Millionen Euro zu kürzen. „Das ist ein völlig falsches Signal. Wir brauchen vielmehr verstärkte Anstrengungen, um den Mangel an barrierefreien Wohnungen in Nordrhein-Westfalen zu bekämpfen. Bis 2030 brauchen wir 3 Millionen solcher Wohnungen, um den wachsenden Bedarf zu decken“, sagt SoVD-Landesvorsitzende Gerda Bertram. Gemeinsam mit der LAG Wohnberatung NRW setzt sich der SoVD NRW daher dafür ein, dass die barrierefreie Gestaltung von Wohnungen und Quartieren vorangebracht wird. 

„Eigentümer/innen sollten künftig zusätzlich staatliche Zuschüsse für den Abbau von Barrieren im Bestand bekommen. Denn Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass Zuschüsse einen wichtigen Anreiz für Umbaumaßnahmen bilden“, sagen Petra Bank und Susanne Tyll, Sprecherinnen der Landesarbeitsgemeinschaft Wohnberatung NRW. SoVD NRW und LAG Wohnberatung NRW appellieren zudem an die Landespolitik, die Vergabe von Fördermitteln künftig mit Auflagen zur Umsetzung der Barrierfreiheit zu verbinden. „Bei jedem Bauvorhaben müssen künftig sowohl die energetische Sanierung als auch die Barrierefreiheit berücksichtigt werden“, sagen Tyll und Bertram.

In Nordrhein-Westfalen leben bereits heute 2,3 Millionen behinderte Menschen. Viele ältere und behinderte Menschen suchen oftmals monatelang nach einer geeigneten Wohnung. Barrierefreie Wohnungen verbunden mit einem Wohnumfeld mit möglichst vielen erreichbaren Angeboten wie Geschäften, Ärzten und einem funktionierenden sozialen Netzwerk im Quartier sind die Voraussetzung dafür, dass Menschen möglichst lange selbstbestimmt in einer eigenen Häuslichkeit leben und Heimunterbringungen vermieden werden können.