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Sozialverband Deutschland
Landesverband Nordrhein-Westfalen
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Pressemitteilung vom 21.09.12

Inklusion: Harter Schlag für Eltern, die für Recht auf Regelschule kämpfen

Aus Anlass der vom Kabinett beschlossenen Schulgesetznovelle zur Inklusion erklärt Gerda Bertram, 1. Landesvorsitzende des SoVD NRW (Sozialverband Deutschland):

„Die Schulgesetznovelle wird dem Recht auf inklusive Bildung, so wie er in der UN-Behindertenrechtskonvention verankert ist, nicht gerecht. Der Inklusionsanspruch ist nicht teilbar. Er gilt für alle Schüler. Kein Kind darf zum Besuch der Förderschule gezwungen werden. Wenn Kinder mit Behinderung nur beim Übergang in Klasse 1 und 5 das Recht auf Gemeinsamen Unterricht haben, dann bedeutet das: Alle, die in der 2. Klasse in der Förderschule sind, müssen weitere drei Jahren auf inklusive Bildung warten. Schüler, die die Förderschule in der Sekundarstufe besuchen, bleiben sogar dauerhaft außen vor. Sie werden nie die Regelschule besuchen können. Die Schulgesetznovelle ist deshalb ein harter Schlag für Eltern, die seit Jahren für ihre behinderten Kinder um das Recht auf Regelschule kämpfen.

Künftig muss der Wechsel von der Förder- auf die Regelschule in allen Jahrgangsstufen möglich sein. Inklusive Bildung kann auch nur dann gelingen, wenn ausreichend Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Die Regelschule muss so gestaltet sein, dass jedes Kind die Unterstützung und Förderung bekommt, die es braucht.“