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Sozialverband Deutschland
Landesverband Nordrhein-Westfalen
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Pressemitteilung vom 03.12.12

Behinderte Menschen sind Verlierer auf dem Arbeitsmarkt

In Nordrhein-Westfalen sind rund 45.500 schwerbehinderte Menschen ohne Arbeit. Die Zahl ist ? entgegen dem allgemeinen Trend auf dem Arbeitsmarkt ? seit Jahren anhaltend hoch. Aus Anlass des „Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen“ (3. Dezember) hat der SoVD Nordrhein-Westfalen heute ein landespolitisches Forderungspapier vorgestellt, um die Teilhabe behinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt zu stärken.

„Menschen mit Behinderungen sind die Verlierer auf dem Arbeitsmarkt. Viele Arbeitgeber haben Vorurteile und entziehen sich der gesetzlichen Beschäftigungspflicht ? obwohl Arbeitnehmer mit Behinderungen im Durchschnitt besser qualifiziert sind als nichtbehinderte Menschen und ihre Beschäftigung besonders gefördert wird. Die Landesregierung muss auf die Arbeitgeber und ihre Verbände aktiv zugehen. Sie muss die Beschäftigung behinderter Menschen einfordern“, sagt Landesvorsitzende Gerda Bertram. „Darüber hinaus erwarten wir, dass Land und Kommunen öffentliche Aufträge bevorzugt an Unternehmen vergeben, die die Beschäftigungspflichtquote von fünf Prozent erfüllen.“ Derzeit beschäftigt von rund 29.500 verpflichteten Arbeitgebern ein Viertel gar keine schwerbehinderten Menschen. Die Hälfte der verpflichteten Arbeitgeber kommt der Beschäftigungspflicht nur unzureichend nach. „Würden sich alle an die Pflichtquote halten, hätten wir weitere 52.000 Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen allein in NRW“, macht Bertram deutlich.

Dr. Horst Cramer, SoVD-Experte für Arbeitsmarktteilhabe behinderter Menschen, fordert zudem einen Stufenplan, in dem die Landesregierung mit den Arbeitgebern und Wirtschaftsverbänden vereinbart, wie die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Schritt für Schritt vorangebracht werden soll. „Die bisherigen Ankündigungen im Aktionsplan „NRW inklusiv“ sind nicht ausreichend. Damit werden wir auch im Zuge der demografischen Entwicklung nicht die Arbeitsplätze schaffen können, die wir brauchen.“

Es gelte auch, bestehende Maßnahmen zur Prävention und Rehabilitation bedarfsgerecht anzuwenden. Nachbesserungsbedarf besteht aus Sicht des SoVD vor allem bei den 18 Optionskommunen: „Dort gibt es keine speziellen Berater und Vermittler  für schwerbehinderte Arbeitsuchende. Diese sind aber notwendig, um die besonderen Bedürfnisse aus der Behinderung zu erkennen und die vorhandenen Förderinstrumente richtig einzusetzen.“ Als oberste Aufsichtsbehörde müsse das nordrhein-westfälische Sozialministerium dringend tätig werden.