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Sozialverband Deutschland
Landesverband Nordrhein-Westfalen
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Pressemitteilung vom 14.01.13

Inklusive Bildung ist ein Menschenrecht und muss zügig umgesetzt werden

Zu aktuellen Medienberichten zur Verzögerung der Reform des Schulgesetzes erklärt Gerda Bertram, 1. Landesvorsitzende des SoVD Nordrhein-Westfalen (Sozialverband Deutschland):

 „Das gemeinsame Lernen von behinderten und nicht behinderten Kindern an der Regelschule ist ein Menschenrecht. Dies hat die seit 2009 in Deutschland gültige UN-Behindertenrechtskonvention deutlich gemacht. Das Aufschieben der dringend notwendigen Schulreform auf den Sankt Nimmerleinstag ist für den SoVD NRW nicht hinnehmbar. Es ist eine Zumutung für die betroffenen Kinder und ihre Eltern, dass der Rechtsanspruch auf den Besuch der Regelschule weiter auf sich warten lässt. Mutige Schritte sind erforderlich, damit Kinder trotz ihrer Beeinträchtigungen in der Schule nicht mehr ausgesondert werden, sondern selbstverständlich die wohnortnahe Regelschule besuchen können. Die Behindertenrechtskonvention macht deutlich, dass Sondersysteme für behinderte Menschen schnellstmöglich überwunden werden müssen. Der sonderpädagogischen Förder- und Unterstützungsbedarf muss deshalb zu den Kindern an die Regelschule kommen und sie auf ihrem Bildungsweg dort bestmöglich fördern, sonst werden wir nie zu einem inklusiven Bildungssystem kommen. Wir fordern die Landesregierung auf, ihr Versprechen „Kein Kind darf zurückbleiben“ endlich einzulösen und die Reformen entschlossen Schritt für Schritt umzusetzen.“

Zur PM im PDF-Format