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Sozialverband Deutschland
Landesverband Nordrhein-Westfalen
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Pressemitteilung vom 24.04.13

Halbherzige Schulreform lässt viele Kinder mit Behinderung zurück

Anlässlich der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur inklusiven Bildung erklärt die 1.
Landesvorsitzende des SoVD NRW (Sozialverband Deutschland) Gerda Bertram:
„Der SoVD Nordrhein-Westfalen kritisiert, dass mit dem Gesetzentwurf das Recht auf
inklusive Bildung nur sehr unzureichend umgesetzt wird. Denn wenn der Anspruch
auf gemeinsamen Unterricht in der Regelschule nur ab Klasse 1 und Klasse 5 „aufsteigend“
gilt, dann bedeutet das: Alle Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungs-
und Förderbedarf, die zu diesem Zeitpunkt in der sechsten oder einer höheren
Klasse einer Förderschule sind, haben auch in Zukunft keinen Rechtsanspruch
auf Unterricht in der Regelschule. Zweitklässler müssen sich weitere drei Jahre gedulden
ehe sie die Regelschule besuchen dürfen. Inklusive Bildung ist jedoch ein
Menschenrecht, das für alle Kinder gilt – egal, wie alt sie sind und welchen Förderbedarf
sie haben. Das individuelle Recht auf inklusive Bildung ist nicht teilbar. Es
muss für alle Schüler gelten.
Darüber hinaus fehlen an der Regelschule dringend benötigte Ressourcen für den
sonderpädagogischen Förderbedarf, wenn an der Doppelstruktur von Förder- und
Regelschule festgehalten wird. Aus der UN-Behindertenrechtskonvention ergibt sich,
dass die Förderschulen perspektivisch abgeschafft werden sollen. Hierzu bringt die
Landesregierung bisher aber nicht den Mut auf.“

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