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Sozialverband Deutschland
Landesverband Nordrhein-Westfalen
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Pressemitteilung vom 12.09.2013

Achtung Etikettenschwindel: Kleinstheime sind keine Alten-Wohngemeinschaften

Aus Anlass der öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf zur Überarbeitung des Wohn- und Teilhabegesetzes sowie des Landespflegegesetzes, erklärt Gerda Bertram, Landesvorsitzende des SoVD Nordrhein-Westfalen e.V. (Sozialverband Deutschland):

 „Für den SoVD Nordrhein-Westfalen löst die geplante Novellierung der NRW-Pflegegesetze den erklärten Anspruch der Landesregierung, Pflege künftig „vom Menschen her zu denken“, nicht ein. Mit der Reform sollen „anbieterverantwortete Wohngemeinschaften“ mit bis zu zwölf BewohnerInnen als Alternative zum klassischen Heim ausgebaut werden. Vom Menschen her gedacht müssten sie dazu eine mindestens gleichwertige Versorgungsqualität und -sicherheit bieten wie Heime. Doch der Gesetzentwurf sieht erheblich verringerte Mindeststandards für die Wohnqualität und praktisch keine Standards für die Personalausstattung vor. Der Gesetzentwurf schließt nicht aus, dass pflegebedürftige Menschen in beengten und nicht barrierefreien Räumen mit einem Duschbad/WC für je vier Personen überwiegend von Nicht-Fachkräften betreut werden. Die geplanten Regelungen lassen erkennen, dass die „anbieterverantwortete“ WGs keine selbstbestimmte, „familienähnliche“ Wohngemeinschaft ist, sondern ein Kleinstheim minderer Güte. Sein Vorteil gegenüber klassischen Heimen bestünde vor allem in billigeren Preisen. Dies ist nur ein Beispiel von vielen dafür, dass der Gesetzentwurf vor allem vom Geld her gedacht ist. Was wir in der Pflege brauchen, sind aber gerade nicht neue Billig-Einrichtungen, sondern eine tragfähige ambulante Versorgung. In den Heimen muss die Personalausstattung so sein, dass eine menschenwürdige Pflege gewährleistet werden kann.

Nicht hinnehmbar für den SoVD NRW ist zudem, dass im klassischen Heim auch in Zukunft das Recht auf ein Einzelzimmer verweigert werden kann. Denn Bestandsheime sollen langfristig ein Drittel ihrer BewohnerInnen in Doppelzimmern unterbringen dürfen – auch gegen den Willen der Betroffenen. Der SoVD kritisiert außerdem, dass die staatliche Heimkontrolle eingeschränkt werden soll. Anstatt wie bisher einmal im Jahr soll die Heimaufsicht die meisten stationären Einrichtungen nur noch alle zwei Jahre überprüfen.“

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