Pressemitteilung vom 08.01.2014
Landessozialgerichtsurteil stärkt Rechte behinderter Menschen
Zum Urteil des Landessozialgerichts, dass Kommunen im Einzelfall die Kosten für einen Integrationshelfer für den inklusiven Unterricht tragen müssen, erklärt Gerda Bertram, Landesvorsitzende des SoVD Nordrhein-Westfalen e.V. (Sozialverband Deutschland):
„Das Landessozialgericht macht deutlich, dass das Menschenrecht auf inklusive Bildung höher zu werten ist als Kostenerwägungen der Kommunen. Der SoVD begrüßt das Urteil, da es die Rechte von Menschen mit Behinderungen stärkt. Durch den Gerichtsentscheid wird deutlich, dass es Menschenrechte nach Kassenlage nicht geben kann."