Direkt zu den Inhalten springen
Sozialverband Deutschland
Landesverband Nordrhein-Westfalen
Landesverband Nordrhein-Westfalen

Pressemitteilung vom 07.04.2014

Pflegebedürftige brauchen umfassende Beratung und Unterstützung

Wenn Menschen pflegebedürftig werden, dann muss die Pflege oft Hals über Kopf organisiert werden. Umfassende qualifizierte Beratung ist dabei entscheidend. „In der Praxis sieht das aber ganz anders aus: Das Beratungsangebot ist uneinheitlich und unübersichtlich. Viele Betroffene wissen nicht, wo sie welche Unterstützung finden können. Individuelles Fallmanagement, das den Bedarf der Pflegebedürftigen qualifiziert ermittelt und sie auch aktiv dabei unterstützt, die notwendigen Leistungen und Mittel zu bekommen, findet in der Regel nicht statt“, kritisiert Renate Falk, 2. Landesvorsitzende des SoVD NRW, bei der Vorstellung des Positionspapiers „Für eine bedarfsgerechte Pflegeberatung“ in der Landespressekonferenz.

Der SoVD bemängelt zudem, dass die Pflegeberatung weit überwiegend von Leistungserbringern oder Kostenträgern geleistet wird. Dadurch bestehe die Gefahr, dass sachfremde wirtschaftliche Erwägungen die Beratung beeinflussen. Der SoVD fordert ein qualifiziertes Beratungsangebot, das allein den Interessen der Pflegebedürftigen verpflichtet ist. „Die Landesregierung muss mit ihren Rahmenvereinbarungen nach § 6 des neuen Alten- und Pflegegesetzes landesweite Qualitätsstandards für eine gleichwertige und unabhängige Beratungsstruktur setzen. Das individuelle Fallmanagement muss umgesetzt werden“, fordert Falk. Zudem sollen Belange pflegender Angehöriger stärker in die Beratung einbezogen werden, zum Beispiel Informationen über berufliche Freistellungsmöglichkeiten. Die Angebote müssen dezentral, quartiersbezogen organisiert und barrierefrei sein. Mit Blick auf die Versorgung in kleinen Gemeinden in ländlichen Regionen regt der SoVD außerdem die Erprobung internetgestützter Bildtelefonie an. „Letzten Endes kommt es entscheidend darauf an, die Finanzierung eines solchen umfassenden Beratungsangebotes sicherzustellen. Hier sehen wir auch das Land Nordrhein-Westfalen in der Pflicht, seinen Teil dazu beizutragen“, sagt Renate Falk.

Hintergrund zum § 6 des Alten- und Pflegegesetz:

Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter will künftig Rahmenvereinbarungen mit den Beratungsanbietern abschließen, in denen geregelt werden soll, wie die örtlichen Beratungsangebote auszugestalten sind. An den Rahmenvereinbarungen sollen sich unter anderem die Kreise und kreisfreien Städte, die Landschaftsverbände und die Pflegekassen beteiligen. Dieses Vorhaben soll in § 6 des neuen Alten- und Pflegegesetz (APG NRW) geregelt werden. Das APG NRW soll das bisherige Landespflegegesetz ersetzen.

 PM als PDF